Im Oktober hat die Europäische Kommission die Apply AI Strategy veröffentlicht, die darauf abzielt, den Einsatz von KI in Schlüsselindustrien und im öffentlichen Sektor in Europa zu beschleunigen. Gleichzeitig stellte die Kommission die AI in Science Strategy vor, die dazu beitragen soll, Europa als führenden Standort für KI-gestützte Forschung und wissenschaftliche Exzellenz zu positionieren.
Die Apply AI Strategy basiert auf drei Säulen:
1. Einführung von sektoralen Flagships
- Das transformative Potenzial der KI soll genutzt werden, indem die Einführung von KI in strategischen und öffentlichen Sektoren wie Fertigung, Energie, Kommunikation, Verteidigung und Gesundheitswesen vorangetrieben wird.
- Im Fertigungssektor plant die Kommission, i) die Entwicklung von zukunftsweisenden KI-Modellen und KI-Agenten zu unterstützen, die an die Fertigung angepasst sind, und ii) die Entwicklung von „Acceleration Pipelines“ für den Einsatz von KI in der Fertigung zu finanzieren, um die Lücke zwischen Forschungslabors und der praktischen Anwendung wirksamer zu schließen.
- Die Kommission plant, 1 Mrd. Euro für diese Initiativen zu mobilisieren. Die Mittel werden aus anderen Förderprogrammen bereitgestellt, darunter Horizon Europe, Digital Europe und Creative Europe.
2. Bewältigung sektorübergreifender Herausforderungen
- Um den Einsatz von KI in KMU zu erleichtern und nachhaltig zu fördern, wurden mehr als 250 European Digital Innovation Hubs (EDIHs) eingerichtet. Diese Hubs wurden zu Erlebniscentern für KI transformiert, um das Europäische AI Innovations-Ökosystem zu stärken und die „AI first policy“ zu unterstützen.
- Arbeitskräfte sollen in allen Sektoren KI-Kompetenzen erlernen. In digitalintensiven Industrien sollen durch „AI for business programmes“ und „AI entrepreneurs lab“ zusätzliche Bildungsmöglichkeiten geschaffen werden.
- Als bedeutender Produktionsfaktor soll KI in ihren unterschiedlichen Ausprägungen (general-purpose AI, spezialisierte Modelle, Artificial General Intelligence) stärker und zielführender eingesetzt werden. Hierfür plant die Kommission eine Initiative, welche führende Industriebetriebe der Schlüsselsektoren und wissenschaftliche Akteure zusammenbringt, um mithilfe von KI-Fabriken und Gigafabriken disruptive KI-Modelle zu entwickeln.
3. Einrichtung eines einheitlichen Governance-Mechanismus
- Als koordinierendes Forum sollen Stakeholder aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik in der Apply AI Alliance ihre Interessen einbringen können. Kooperationen zwischen den bereits eingerichteten Foren „AI Board“ und „Research for AI Science in Europe (RAISE)“ sollen Forschung und Wirtschaft stärken und weiterentwickeln. Zudem soll ein AI Observatory eingerichtet werden, welches aktuelle und zukünftige KI Entwicklungen prognostizieren soll.
Bei Interesse können Sie hier die Mitgliedschaft beantragen, um der Allianz beizutreten.
Parallel dazu hat die Kommission die AI Act Single Information Platform eingerichtet, um eine reibungslose Umsetzung des AI Act zu unterstützen. Sie umfasst drei Funktionen:
- AI Act Explorer – ein Online-Tool, das dabei helfen soll, die verschiedenen Kapitel, Anhänge und Erwägungsgründe des AI Acts zu durchsuchen.
- AI Act Compliance Checker – dieses Tool bewertet, inwieweit die AI Act Anforderungen erfüllt werden.
- AI Act Service Desk – dient dazu, dem AI Office jegliche Fragen zum AI Act stellen zu können.
Beispiel aus dem AI Act Explorer:
Der Artikel 27 zur Grundrechte-Folgenabschätzung für Hochrisiko-KI-Systeme umfasst fünf Absätze, die der Explorer in einem kompakten Überblick zusammenfasst:
- „Before deploying certain high-risk AI systems, public bodies and specific private entities must perform an assessment of the impact on fundamental rights, describing the usage, affected groups, risks, human oversight, and mitigation measures. This assessment is required for the first use and must be updated if changes occur. Deployers must notify authorities of the results using a provided template, unless exempt. The assessment complements existing data protection impact assessments.“
Der Explorer bietet somit einen schnellen Überblick über die verschiedenen Kapitel des AI Acts. Wir empfehlen jedoch weiterhin, die vollständigen Artikel sorgfältig zu lesen, um ein umfassendes Verständnis zu erlangen und keine wichtigen Informationen zu übersehen.
Sollten Sie bei der Grundrechte-Folgenabschätzung im Rahmen des AI Acts besondere Unterstützung benötigen oder wünschen, dass sich der FEEI in diesem Bereich stärker engagiert, senden Sie bitte eine E-Mail an Patrik Fritz: fritz@feei.at.