Viele Arbeitsstoffe sind in der Grenzwerteverordnung (GKV) mit MAK-Grenzwerten eingestuft. MAK-Werte (= Maximale Arbeitsplatzkonzentration) werden gemäß § 2 Abs 2 GKV für gesunde Personen im erwerbsfähigen Alter festgelegt. Bei Einhaltung der MAK-Werte wird im Allgemeinen die Gesundheit von Arbeitnehmer:innen nicht beeinträchtigt.
Ein Vergleich österreichischer Arbeitsplatzgrenzwerte (MAK-Werte) mit deutschen gesundheitsbasierten Grenzwerten hat gezeigt, dass viele der österreichischen gesundheitsbasierten Werte deutlich höher liegen als jene in Deutschland. Deshalb wurde ein Konzept erstellt, welches jene Arbeitsstoffe umfasst, bei denen dringender Anpassungsbedarf besteht.
Bitte informieren Sie die Bundessparte Industrie (bsiarbei@wko.at) bis
Donnerstag, 8.2.2024,
wenn Sie gegen die vorgeschlagenen Änderungen Einwände haben (bitte mit Begründung) bzw. ob es aus Ihrer Sicht einen Bedarf nach Anpassung alternativer Grenzwerte gibt.