Stand: 18.5.2022
Am 6.5.2022 wurden die Kollektivvertragsverhandlungen für die Elektro- und Elektronikindustrie in der vierten Runde nach intensiven und schwierigen Verhandlungen mit folgendem Ergebnis beendet:
- Ist-Bezüge: +4,8%, mindestens jedoch 130 € bei Vollzeitbeschäftigung, bei Teilzeitbeschäftigung um den dem jeweiligen Beschäftigungsausmaß entsprechenden Teil dieses Betrages.
- Mindestbezugstabelle: +5,0%
- Auch Mitarbeitende mit Mindestbezügen erhalten mindestens 130 € bei Vollzeitbeschäftigung, bei Teilzeitbeschäftigung den dem jeweiligen Beschäftigungsausmaß entsprechenden Teil dieses Betrages (weil ein Mindestbezug immer auch ein Ist-Bezug ist).
- Überlassenen Arbeitskräften steht der Mindestbetrag nicht zu (weil er mit dem Referenzzuschlag abgegolten ist [OGH 9 ObA 33/13p] bzw. weil die jährlichen Ist‑Erhöhungen auf den überkollektivvertraglichen Bezug laut Beschäftiger‑Kollektivvertrag [KVEEI] nicht in den Schutzbereich des § 10 Abs 1 Satz 3 AÜG fallen [OGH 8 ObA 18/14a]).
- Pflichtpraktikant*innen und dual Studierenden steht der Mindestbetrag nicht zu (weil die Lehrlingseinkommens-Ausnahme auf Bezüge aus anderen Ausbildungsverhältnissen analog anzuwenden ist).
- Reiseaufwandsentschädigungen: +3,5%
- Zulagen: +4,8%
- Lehrlingseinkommen: +9,3%
Auch heuer gibt es wieder die drei Optionen: Einmalzahlungs-, Verteilungs- und Freizeitoption.
Im Fokus der Abschlussverhandlungen standen aus Gründen der Sozialverträglichkeit die geringer entlohnten ArbeitnehmerInnen.
Weitere Details entnehmen Sie bitte den Download-Dokumenten (rechts unten).
Für Fragen stehen Ihnen Dr. Bernhard Gruber (gruber@feei.at, Tel. 01/588 39-56), Dr. Peter Winkelmayer (winkelmayer@feei.at, Tel. 01/588 39-55) und Mag. Monika Jeglitsch (jeglitsch@feei.at, Tel. 01/588 39-65) gerne zur Verfügung.