Steuer-, beitrags- und lohnnebenkostenfrei sind unter anderem freiwillige Zuwendungen an Mitarbeitende zur Beseitigung von Katastrophenschäden (insbesondere Hochwasser‑, Erdrutsch‑, Vermurungs- und Lawinenschäden), die darauf gerichtet sind, unmittelbare Katastrophenschäden (Sachschäden, Kosten für Aufräumarbeiten usw.) zu beseitigen.
Nähere Informationen dazu sowie zu weiteren steuerrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit den aktuellen Hochwasser-Schäden sind abrufbar unter den unten angeführten Links.