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Quarantäne und Krankenstand

Stand: 6.11.2020

Dr. Bernhard Gruber

Arbeitswelt & Bildung

gruber@feei.at
+43/1/588 39-56

Was gilt, wenn ein Krankenstand durch eine Quarantäne „unterbrochen“ wird, also vor und nach der Quarantäne ein insgesamt zusammenhängender Krankenstand besteht?

Beispiel:

4.10. bis 12.10.2020: Krankenstand;

13.10. bis 22.10.2020: Quarantäne;

23.10. bis 26.10.2020: weiterhin krank, somit wieder Krankenstand.

Laut ÖGK wird ein Krankenstand bei Hinzutreten einer Absonderung aufgrund von COVID-19 unterbrochen. Für die Dauer der Absonderung besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach dem Epidemiegesetz. Dieser ist bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu beantragen. (Für den Zeitraum der Absonderung gebührt kein Entgeltfortzahlungs-Zuschuss der AUVA.)

Nach Beendigung der Absonderung lebt der Krankenstand (und auch ein allfälliger Entgeltfortzahlungs-Zuschuss der AUVA) wieder auf.

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