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Leitfaden der EU-Kommission zum 2. Sanktionspaket

Der Leitfaden zur Auslegung des zweiten Sanktionspakets der EU-Kommission beinhaltet Nützliches zum Ausfuhrverbot für Dual Use-Güter und Hoch-Technologie-Güter sowie Endverwenderlisten nach Anhang IV.

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Folgende Klarstellungen sind angesichts wiederkehrender Anfrage besonders hervorzuheben:

  • Die unverbindliche Korrelationstabelle mit KN Codes für die mit technischen Parameter in Anhang VII gelisteten Hoch-Technologie-Güter. Diese Korrelationstabelle ist bereits in den TARIC-Fußnoten eingefügt worden und ist wie jene für gelistete Dual Use Gütern (TARIC Fußnoten) und andere Güterembargomaßnahmen indikativ.
  • Punkt 11: Stellt neuerlich fest, dass die Bestandteil-Regelung für Hoch-Technologie-Güter grundsätzlich nicht anzuwenden ist, soweit nicht der Empfänger oder Endverwender in Anhang IV der VO 833/2014 idgF gelistet ist.
  • Punkt 31: Erläutert noch einmal den Geltungsbereich der Sanktionen (Jedermann in EU, Staatsbürger von EU MS und in der EU niedergelassen Unternehme weltweit)
  • Punkt 40: Hält fest, dass der Transit von Embargogütern durch Russland  (bspw. aus oder nach Asien) in Folge der Sanktionen grundsätzlich nicht untersagt ist, allerdings das Umgehungsrisiko einer Einfuhr nach Russland statt Transit durch Russland bedacht werden muss
  • Punkt 41: Stellt fest, dass Sanktionen grundsätzlich nicht für Güter-Transaktionen innerhalb der EU zwischen Unternehmen mit Sitz in der EU gelten.  Allerdings ist es untersagt, sich wissentlich und absichtlich an Aktivitäten zu beteiligen, mit denen die Umgehung der Sanktionen bezweckt oder bewirkt wird.

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