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Mögliche Änderung der Richtlinie 2004/37/EG

Reagenzglas
Schutz der Arbeitnehmer:innen vor der Exposition gegenüber Karzinogenen, Mutagenen oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffen

Dr. Bernhard Gruber

Arbeitswelt & Bildung

gruber@feei.at
+43/1/588 39-56

Mag. Monika Jeglitsch

Arbeitswelt & Bildung

jeglitsch@feei.at
+43/1/588 39-65

Die Europäische Kommission führt eine Studie zur Unterstützung einer möglichen Änderung der Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer:innen vor der Exposition gegenüber Karzinogenen, Mutagenen oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffen bei der Arbeit durch. Vor allem die Auswirkungen der Festlegung neuer Grenzwerte für einige Stoffe oder der Aufnahme eines Stoffes in Anhang I werden bewertet.

Folgende Stoffe kommen in Betracht:

  • Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
  • Kobalt und anorganische Kobaltverbindungen
  • Isopren
  • 1,4-Dioxan
  • Schweißrauch

Für die ersten vier oben genannten Stoffe werden neue Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) vorgeschlagen. Darüber hinaus werden biologische Grenzwerte (BLV) für PAK und 1,4-Dioxan und ein 15-Minuten-Kurzzeitgrenzwert (STEL) für 1,4-Dioxan vorgeschlagen. Die Notationen „Hautsensibilisierung“ und „Sensibilisierung der Atemwege“ werden auch für Kobalt und anorganische Kobaltverbindungen und „Haut“-Notationen für Isopren, PAK und 1,4-Dioxan vorgeschlagen. Eine Änderung zur Aufnahme von Schweißrauch in Anhang I des CMRD wird ebenfalls geprüft.

Der Fragebogen kann bis 10.3.2023 ausgefüllt werden.

Die Studie wird im Auftrag der Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration der Europäischen Kommission von einem Konsortium bestehend aus RPA Risk & Policy Analysts (Großbritannien), RPA Europe (Italien), RPA Europe Prag (Tschechische Republik), COWI (Dänemark), FoBiG Forschungs- und Beratungsinstitut Gefahrstoffe (Deutschland), EPRD (Polen) und Force Technology (Dänemark) durchgeführt.

Die Antworten auf diesen Fragebogen werden vertraulich behandelt und nur für die Zwecke dieser Studie verwendet. Bei der Vorbereitung des Berichts für die Kommission (der später veröffentlicht werden kann) wird darauf geachtet, dass spezifische Antworten nicht mit einzelnen Unternehmen verknüpft werden können.

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