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Die Corona-Investitionsprämie

Titelbild Informationen zu Covid-19
Am 10. August 2020 wurde von der Bundesregierung die Corona-Investitionsprämie präsentiert, um einen Anreiz für Unternehmen zu schaffen, nach der COVID-19 Krise in das Anlagevermögen zu investieren.

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Bundesregierung präsentiert Corona-Investitionsprämie
Antragstellungen sind ab dem 1. September 2020 möglich
Am 10. August 2020 wurde von der Bundesregierung die Corona-Investitionsprämie präsentiert, um einen Anreiz für Unternehmen zu schaffen, nach der COVID-19 Krise in das Anlagevermögen zu investieren. Bei dieser Prämie handelt es sich um einen Zuschuss für materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen.

Aufgrund des großen Andrangs, wurden die Mittel für die Investitionsprämie am 21. September 2020 um eine weitere Milliarde aufgestockt.

Gefördert werden Investitionen ab 5.000 Euro und bis maximal 50 Millionen Euro.

Von der Investitionsprämie ausgenommen sind:

  • klimaschädliche Investitionen,
  • unbebaute Grundstücke,
  • Finanzanlagen,
  • Unternehmensübernahmen,
  • aktivierte Eigenleistungen
  • und Investitionen, mit denen vor dem 1. August begonnen wurde.

Definition von „klimaschädlichen Investitionen“

Klimaschädliche Investitionen sind Investitionen in Anlagen zur Förderung, Speicherung, direkter Nutzung oder zum Transport fossiler Energieträger. Dies gilt nicht für Investitionen in bestehende Anlagen, die fossile Energieträger direkt nutzen, wenn durch die Investition eine substanzielle Treibhausgasreduktion erreicht wird.

Antragstellung
Den Antrag zur Investitionsprämie können Unternehmen ab dem 1. September 2020 bis 28. Februar 2021 bei der Bundesförderstelle Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (AWS) stellen. Es steht ein Budget von 1 Milliarde Euro zu Verfügung.

Erhöhte Prämie bei Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit/Life-science
Die Prämie beträgt 7% der Neuinvestitionen. Wird die Investition jedoch in den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung oder Gesundheit/Life-science getätigt, verdoppelt sich die Investitionsprämie auf 14%.

Was genau als Investition in Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit zu verstehen ist, wird insb. in den FAQs des aws gut beschrieben.

Nichtsdestotrotz gibt es aus unserer Sicht bei einigen Punkten noch etwas Interpretationsbedarf, um die Prämie möglichst breit für „Digitalisierung Made in Austria“ zu bekommen und nicht nur für Gebrauchsgüter mit keiner Wertschöpfung in Österreich.

Dienstleistungen per se werden nicht unterstützt – es muss sich immer um eine aktivierungspflichtige Neuinvestition handeln.

Gemeinsam mit dem Bundesgremium des Elektro- und Einrichtungsfachhandels, der Bundesinnung der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker, dem Bundesgremium des Elektro- und Einrichtungsfachhandels in der Wirtschaftskammer Österreich hat der FEEI eine Klarstellung erreicht, dass nicht nur die thermische, sondern auch die elektrotechnische Sanierung in der 14% Investitionsprämie inkludiert ist und so auch für mögliche Marktimpulse sorgen kann.

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