Zur Vorbereitung der Kollektivvertragsverhandlungen 2011 ist es nach dem weitgehenden Auslaufen des Übergangsrechtes zum Einheitlichen Entlohnungssystem nicht notwendig, die Lohn- und Gehaltsentwicklung zu erheben. Die nächste Lohn- und Gehaltserhebung ist für Oktober 2011 geplant.
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