Die EUP-Richtlinie als Stimulator für umweltfreundliche Innovationen

Anforderungen und Herausforderungen aus Sicht der Österreichischen Elektro- und Elektronikindustrie

Im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung, die den Schutz des menschlichen Erbes zur weiteren Nutzung durch die nachkommenden Generationen proklamiert, muss das 21. Jahrhundert unbedingt auch im Lichte von Klima- und Umweltschutz betrachtet werden. Eine Möglichkeit diesem Ansinnen gerecht zu werden, besteht im bewussten Umgang mit Energieressourcen. Energieeffiziente Produkte dienen eben diesem Zwecke – sie finden in Haushalten, im Gewerbe, in der Industrie und auch im öffentlichen Sektor Verbreitung.
Die österreichische Industrie investiert jährlich rund 3 Milliarden Euro in die Forschung und Entwicklung neuer Produkte, wovon alleine die Elektro- und Elektronikindustrie rund ein Drittel des Anteils bestreitet (Quelle: Statistik Austria 2006, Erhebung über F&E). Als Antriebsmotor für derartige Investitionen ist zunächst die Nachfrage des Marktes zu nennen, ein weiterer wichtiger Aspekt sind jedoch die rechtlichen Rahmenbedingungen, welche seitens der Europäischen Union und Österreich geschaffen werden.
Die Energy using-Products-Richtlinie, die in Österreich mit der Ökodesign-Verordnung umgesetzt wurde, dient der „Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte“ (2005/32/EC geändert durch die Richtlinie 2008/28/EC). Ziel der unter dieser Rahmenrichtlinie subsumierten Durchführungsmaßnahmen ist eine Reduzierung des Energieverbrauches von Produkten, um in weiterer Folge eine Reduktion der CO2-Emissionen herbeizuführen. Die von der EuP-Richtlinie betroffenen energieverbrauchenden Produkte werden zu diesem Zwecke über ihren gesamten Lebenszyklus hinsichtlich ihrer Umweltwirkungen betrachtet. Wichtig in diesem Kontext ist, dass die hierzu im Auftrag der Europäischen Kommission durchgeführten Studien nicht nur den Ist-Stand an vorhandenen Technologien abbilden, sondern auch versuchen zukünftige Entwicklungen zu berücksichtigen.

Energieverbrauchende Produkte decken eine breite Vielfalt ab, hier sind neben Waschmaschinen und Kühlschränken u. a. auch Netzstecker, Ladegeräte und Elektromotoren zu nennen. Auch die Leistungselektronik, im Speziellen der Bereich der modernen Halbleitertechnik, kann und wird einen großen Beitrag in diesem Sinne leisten. Halbleiter kommen bei der Erzeugung, Übertragung und Nutzung von elektrischer Energie zum Einsatz und helfen elektrische Leistung möglichst effizient zu nutzen – hierbei zeigen sich bei Betrachtung der verschiedenen Anwendungen bei gleicher Leistung im Durchschnitt Effizienzsteigerungen von rund 30 Prozent. Neue Elemente auf Halbleiterbasis, die sich zum Beispiel in elektronischen Vorschaltgeräten für Gasentladungslampen befinden, könnten bei flächendeckendem Einsatz helfen bis zu 70% des Stromverbrauches einzusparen. Die völlige Umstellung von konventionellen auf moderne Vorschaltgeräte könnte alleine in Europa zu Einsparungen von bis zu 40.000 GWh an Energie und damit 17 Millionen Tonnen CO2 führen. Auch im Bereich des Standby-Modus von beispielsweise Fernsehgeräten könnten bei europaweiter Umsetzung rund 13,5 Milliarden Kilowattstunden pro Jahr eingespart werden und damit bis zu 90 % des gesamten Verbrauchs in Europa (Quelle: Industrie Aktuell September 2008, Nr. 3, S. 3f)
Im Bereich der Beleuchtung konzentrieren sich die Durchführungsmaßnahmen der EuP-Richtlinie auf die drei Schwerpunkte Office, Street und Home Lighting.
Für die Beleuchtung im Officebereich werden unzureichend effiziente Leuchtstofflampen mit Durchmessern von 26 mm und 38 mm mit so genannten Standardleuchtstoffen (Halophosphat-Leuchtstoffe) aus dem Sortiment genommen und Lampen mit geringerem Energieverbrauch, längerer Nutzlebensdauer und deutlich verbesserter Farbwiedergabe auf den Markt gebracht. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch der Trend zum Einsatz von elektronischen Vorschaltgeräten. In Verbindung mit regelbaren Beleuchtungssystemen, wie beispielsweise Funktionen zum tageslichtabhängigen Dimmen und Anwesenheitsdetektoren  werden elektronische Vorschaltgeräte zu weiteren Energieeinsparungen führen. Auch im Bereich der Halogenlampen gibt es Neuerungen, so werden die herkömmlichen Halogenlampen zukünftig von solchen mit infrarotreflektierenden Schichten (IRC = infrared coated) abgelöst, was zu weitaus höheren Lichtausbeuten führen wird. Somit kann eine bisher genutzte 50 Watt Halogenlampe durch eine mit IRC mit 35 Watt ersetzt werden. Auch die öffentlichen und die Straßenbeleuchtungen werden durch neue Entwicklungen modernisiert. Die „älteste“ Quecksilberdampfhochdrucklampe, die heuer in etwa ihren 75. Geburtstag gefeiert hätte, wird vom Markt genommen. Alternativ können hierzu vorübergehend nun Natriumdampfhochdrucklampen (so genannte Plug-in-Typen) für den direkten Austausch verwendet werden. In weiterer Folge werden jedoch auch diese nicht mehr zu finden sein, und die Industrie ist gefordert neue Lampentypen mit längerer Lebensdauer zu produzieren, so etwa neue Typen an Halogenmetalldampflampen oder weiterentwickelte Natriumdampfhochdrucklampen. Mit dem Wohnbereich – dem Home Lighting – zeigt sich der Bereich, der bisher am stiefmütterlichsten behandelt wurde. Das schrittweise Verschwinden herkömmlicher Glühlampen aus dem Wohnraumbeleuchtungsmarkt und der nun beginnende Einsatz von Halogenglühlampen mit IRC, Energiesparlampen sowie LEDs fordern die Lampen- und Leuchtenindustrie heraus neue verbraucherfreundliche Designs und Lösungen anzubieten.

Auch auf dem Haushaltsgerätemarkt geht eine Weiterentwicklung der Produkte von statten – wenngleich die Themen Energie- und Wassersparen bei Waschmaschinen sowie energieeffiziente Technologien bei Kochherden (beispielsweise bei den Induktionskochfeldern) seit vielen Jahren auf den Agenden der Hersteller stehen. So wird das Thema Energieeffizienz – in Bezug auf verschiedene Durchführungsmaßnahmen – diese Tendenzen noch weiter verstärken. In den letzten 15 Jahren konnte der Energieverbrauch von Haushaltsgeräten durch neue technologische Entwicklungen massiv gesenkt werden. So können mit modernen Geräten rund 60% des Energieverbrauchs eingespart werden. Ein Kühlgerät der Klasse A++ benötigt nur in etwa 20% der Energie eines Kühlgerätes der Klasse E für dieselbe Leistung. Waschmaschinen benötigen 38% des Energieverbrauchs einer Waschmaschine der Klasse G, bezogen auf die letzten 18 Jahre zeigen sich zudem Wassereinsparungen von rund 50%. (Quelle: PWC/e-control 2008; Forum Hausgeräte 2008). Davon unabhängig wird die Energieeffizienz für die Hausgerätehersteller auch unter EuP weiter eine Toppriorität darstellen. Ob die Quantensprünge bei Energie- und Wassereinsparungen auch in gleichem Maße in Zukunft erreicht werden können, ist ungewiss. Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der Hersteller befassen sich jedoch mit jeder nur erdenklichen Möglichkeit weitere sinnvolle Einsparungen zu erzielen und die Leistung, Qualität und den Komfort für den Nutzer ebenfalls zu erhöhen. Wichtig in Zusammenhang mit Haushaltsgeräten ist neben den Anforderungen an die Produzenten jedoch auch die fachgerechte Nutzung durch die Konsumenten. Hierbei ist es auch in Zukunft wichtig, die Kunden über die ökologisch und ökonomisch korrekte Verwendung aufzuklären.

Die Industrie ist durch die EuP-Richtlinie mit neuen Herausforderungen konfrontiert, allerdings ist sie in diesem Kontext auch auf Marktüberwachungsmaßnahmen von Seiten der Europäischen Union bzw. des österreichischen Staates angewiesen. Mit Anfang Juli 2008 wurde eine Verordnung veröffentlicht, die sich diesem Themengebiet widmet (2008/765/EC). Ziel dieser Verordnung ist die Regelung der zukünftigen Marktüberwachung in Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten. Die dafür zuständigen Behörden sollen demgemäß auf geeignete Art und Weise – anhand angemessener Stichproben – die Merkmale von Produkten durch Überprüfung der dazugehörenden Unterlagen oder gegebenenfalls auch durch physische Kontrollen und Laborprüfungen beleuchten. In weiterer Folge müssen bei Vorliegen von Gefahren, die von geprüften Produkten ausgehen können, die Anwender gewarnt werden, um damit eine mögliche Verletzung oder den Eintritt eines Schadens verringern zu helfen.
In diesem Kontext relevant ist auch die Frage nach der Konformitätsbewertung. Die Erfahrung zeigt, dass Zertifizierungszeichen oftmals missbraucht oder sogar gefälscht werden. Folglich ist die verpflichtende Einbindung von Dritten zur Überprüfung der Konformität eines Produktes nicht unbedingt ein Erfolgsfaktor. Wichtig ist hier vor allem eine Marktüberwachung die gewährleistet, dass faire Marktverhältnisse vorherrschen (Quelle: ZVEI-Position 2008, Zur Rolle der Normung und Art der Konformitätsbewertung, S. 4)
Die EuP-Richtlinie fordert alle Unternehmensbereiche heraus sich noch intensiver mit dem Thema Energieeffizienz auseinanderzusetzen. Auch die nach- und vorgelagerten Akteure sind gefragt sich über den gesamten Lebenszyklus des Produktes mit den entstehenden Umwelteffekten zu beschäftigen. Nur durch eine aktive Bewusstseinsmachung und Auseinandersetzung wird es möglich sein den Istzustand des Produktes und die verursachten Umwelteffekte durch Materialien und Energieverbrauch zu reduzieren. (Quelle: Elektronikpraxis 2007, Ecodesign und die künftigen Produktanforderungen).

Resumee:
Die EuP- Richtlinie sowie die damit verbundenen Durchführungsmaßnahmen sind ein richtiger Schritt in die richtige Richtung mit einem zusätzlichen Impuls für Innovation und die Einführung energiesparender und klimaschonender Technologien und Produkte. Es geht dabei darum, die Herausforderung notwendiger Ziele im Klimaschutz mit dem stetigen Fortschritt machbarer Technologien miteinander vereinbar zu machen und so dem übergeordneten Ganzen zu dienen. Einsparen bei Ressourcen  bedeutet aber in der Einführung neuer Technologien und Produkte nicht Komfortverzicht sondern das Gegenteil. Der Nutzer kann sich auch nach der Einführung von EuP  darauf verlassen, dass seinem Komfortanspruch durch die innovativen Lösungen der Zukunft entsprochen wird und er mit dem Kauf eines Produktes gleichzeitig einen verantwortungsvollen Beitrag gemeinsam mit dem Hersteller zur Erhaltung unserer lebensnotwendigen Ökosphäre erbringt. Über EuP hinaus sind die Mitgliedsstaaten besonders gefordert, einen fairen und transparenten Wettbewerb zu ermöglichen, der effektive Maßnahmen der Marktüberwachung als Investitionssicherheit für den innovativen Hersteller beinhaltet.

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Dr.Manfred Müllner                                          
Geschäftsführer-Stv.
FEEI Fachverband Elektro- Elektronikindustrie