Die Download-Dokumente der beiden Kollektivverträge sind inhaltlich und vom Seitenbild her identisch mit der gedruckten Ausgabe. - Wenn Sie gedruckte Kollektivverträge (kostenlos) oder den Kommentar zum kollektivvertraglichen Dienstreiserecht bestellen möchten, wenden Sie sich bitte an Frau Ursula Boog (boog@feei.at; Tel.: 01 588 39 16). Darüber hinaus stehen Ihnen Dr. Bernhard Gruber und Dr. Peter Winkelmayer für arbeitsrechtliche Fragen, Schulungen, Beratung und Consulting (z.B. Arbeitszeitgestaltung) gerne zur Verfügung.
Aufgrund des zwischen dem Fachverband und den Gewerkschaften am 15.4.2011 abgeschlossenen Kollektivvertrages ergibt sich mit Wirkung ab 1.5.2011 Folgendes:
Neben den speziellen Kollektivverträgen für die Elektro- und Elektronikindustrie sind auch Generalkollektivverträge zu beachten.
Seit 1. Mai 2004 gilt für die Elektro- und Elektronikindustrie das Einheitliche Entlohnungssystem für Arbeiter und Angestellte. Um über das neue System bestmöglich zu informieren sowie Unterstützung bei der Umsetzung zu bieten, hat der FEEI ein umfassendes Informationsangebot ausgearbeitet:
Am 1.5.2006 ist in der Elektro- und Elektronikindustrie ein einheitliches Dienstreiserecht für Arbeiter und Angestellte (EDR) in Kraft getretren. Auf Wunsch halten wir gerne Informationsveranstaltungen für Sie ab (Ansprechpartnerin: Frau Boog, Tel: 01 58839 16, boog@feei.at
Einführung des Einheitlichen Arbeitszeitrechtes (EAR) für Arbeiter und Angestellte
Einführung des Einheitlichen Dienstreiserechtes (EDR) für Arbeiter und Angestellte
KV- und Ist-Erhöhung 2,8%, Arbeitszeit-Flexibilisierung
Einführung des Einheitlichen Entlohnungssystems (EES) für Arbeiter und Angestellte
Home
