- KVAngEEI 2010 (1472 KB)
- KVArbEEI 2010 (1659 KB)
- Arbeitszeit-Folder (300 KB)
- Entlohnungssystem-Folder (274 KB)
- Dienstreiserechts-Folder (257 KB)
- Reisesätze EU.pdf (21 KB)
- Reisesätze übriges Ausland.pdf (26 KB)
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindest- und Ist-Gehälter bzw. -Löhne sowie Lehrlingsentschädigungen um durchschnittlich 1,6%.
Um den betrieblichen Gegebenheiten optimal Rechnung zu tragen, stehen für die Erhöhung der Ist-Bezüge (Ist-Grundlöhne bzw. -Grundgehälter) der vor dem 1.5.2010 aufgenommenen Mitarbeiter folgende Varianten zur Auswahl:
- Erhöhung um 1,6% oder
- Nutzung der Verteilungsoption (1,4% + 0,4% Verteilungsbetrag für individuelle Erhöhungen) oder
- Nutzung der Einmalzahlungsoption (1,4% + 8,4% des April-Bezuges als Einmalzahlung).
Bei Nutzung der Verteilungs- bzw. Einmalzahlungsoption sind die kollektivvertraglichen Mindestbezüge zu beachten.
Nähere Informationen zu den Optionen finden Sie weiter unten. Muster-Betriebsvereinbarungen für die Optionen sind unten abrufbar unter "Download". - Erhöhung der im Kollektivvertrag angeführten Zulagen um 0,5%.
- Die kollektivvertraglichen Reiseaufwandsentschädigungen der Angestellten (Tag- und Nächtigungsgelder) bleiben unverändert.
Das Inlandstaggeld der Arbeiter bei Dienstreisen von mehr als 8 bis höchstens 12 Stunden beträgt ab 1.5.2010 EUR 25,64 und ab 1.1.2011 EUR 29,31; bei Dienstreisen von mehr als 12 Stunden ohne Nächtigung ab 1.5.2010 ebenfalls EUR 25,64, allerdings ab 1.1.2011 EUR 43,96. Ab 2011 gilt somit beim Inlandstaggeld der Arbeiter das Dauerrecht. - Für Arbeiter und Angestellte beträgt die monatliche Vergütung vollzeitbeschäftigter Pflichtpraktikanten berufsbildender mittlerer sowie höherer Schulen EUR 668,84.
Hinweis: Im Rahmen der Ausschreibung der "generation innovation Praktika" werden hochwertige Ferialpraktika für Schüler im technisch-naturwissenschaftlichen Bereich mit EUR 1.000,- je Praktikanten gefördert (Details siehe unten "Externe Links"). - Erhält ein Unternehmen für einen Lehrling, der den Praxistest zur Mitte der Lehrzeit bzw. die Lehrabschlussprüfung (mit gutem oder ausgezeichneten Erfolg) absolviert hat, eine Förderung (nach der Richtlinie zur Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen gemäß § 19c BAG - Details siehe unten "Externe Links"), ist diesem Lehrling eine Erfolgsprämie zu zahlen.
- Änderungen im Rahmenrecht zur weiteren Vereinheitlichung von Arbeiter- und Angestellten-Kollektivvertrag:
- Sonderzahlungen,
- aliquote Lohn-/Gehaltsansprüche,
- Fälligkeit und Abrechnung.
Varianten der Ist-Erhöhung – Details
- Variante „Ist-Erhöhung“: 1,6% Ist-Erhöhung mit 1.5.2010
Diese Variante ist zweckmäßig, wenn die Überzahlung gegenüber den kollektivvertraglichen Mindestbezügen gering ist. Weigert sich der Betriebsrat, eine der beiden Optionen zu nutzen, kommt nur diese Variante in Betracht (da in Betrieben mit Betriebsrat Einmalzahlungs- und Verteilungsoption einer Betriebsvereinbarung bedürfen). In betriebsratslosen Betrieben sind die Ist-Bezüge jedenfalls um 1,6% zu erhöhen, weil die Optionsvarianten nicht gewählt werden können.
- Variante „Verteilungsoption“: 1,4% Ist-Erhöhung und individuelle Erhöhung aus einem „Topf“ von 0,4% der Summe der Bezüge mit 1.5.2010
Die Anwendung der Verteilungsoption ist vor allem dann zweckmäßig, wenn für einzelne Mitarbeiter deutliche Bezugserhöhungen notwendig sind und gleichzeitig das generelle Bezugsniveau niedriger gehalten werden soll. Die Anwendung ist sinnvoll, wenn die Ist-Bezüge deutlich über den kollektivvertraglichen Mindestbezügen liegen und das Leistungsvolumen des Einheitlichen Entlohnungssystems für die individuellen Erhöhungen nicht ausreicht.
In der dafür erforderlichen Betriebsvereinbarung können
- die für eine individuelle Erhöhung vorgesehenen Mitarbeiter und das Ausmaß der einzelnen Erhöhungen konkret angeführt werden oder
- nur die Kriterien für die Auswahl jener Mitarbeiter, die eine individuelle Bezugserhöhung aus dem „Topf“ erhalten sollen, festgelegt werden oder
- nur das Verfahren für die Auswahl jener Mitarbeiter, die eine individuelle Bezugserhöhung aus dem „Topf“ erhalten sollen, festgelegt werden.
Die Bezüge aller vor dem 1.5.2010 eingetretenen Mitarbeiter sind mit 1.5.2010 um 1,4% zu erhöhen. Sobald feststeht, wessen Bezug aus dem „Topf“ zusätzlich erhöht werden soll, ist diese zusätzliche Erhöhung mit Wirkung ab 1.5.2010 vorzunehmen; der Differenzbetrag seit 1.5.2010 ist bis 31.8.2010 zu zahlen.
Die Betriebsvereinbarung ist bis 20.8.2010 abzuschließen (Muster unten abrufbar unter "Download"). Sollte es nicht gelingen, die Betriebsvereinbarung abzuschließen, müssen die Bezüge mit Wirkung ab 1.5.2010 um den allgemeinen Erhöhungsprozentsatz von 1,6% (statt 1,4%) angepasst und die Differenzbeträge bis 31.8.2010 nachgezahlt werden.
- Variante „Einmalzahlungsoption“: 1,4% Ist-Erhöhung mit 1.5.2010 und 8,4% des April-Bezuges als Einmalzahlung bis 30.9.2010
Diese Variante ist vor allem dann zweckmäßig, wenn die Ist-Bezüge deutlich über den kollektivvertraglichen Mindestbezügen liegen, die Mitarbeiterfluktuation gering ist und eine gute wirtschaftliche Situation eine Einmalzahlung zweckmäßig erscheinen lässt. Die geringere dauerwirksame Ist-Erhöhung von 1,4% bewirkt nicht nur eine niedrigere Basis für weitere Erhöhungen im Zuge künftiger Kollektivvertragsrunden, sondern auch eine niedrigere Basis für Überstundenvergütungen und Sozialversicherungsbeiträge sowie sonstige von der Höhe des Gehaltes abhängige Leistungen. Dadurch werden die Mehrkosten der Einmalzahlungsoption des Jahres 2010 bereits in wenigen Jahren kompensiert.
Die Einmalzahlung kann auf der Basis
a) des Ist-Bezuges im April 2010 des einzelnen Mitarbeiters oder
b) des durchschnittlichen Ist-Bezuges im April 2010 der Gruppe der vollzeitbeschäftigten Angestellten im Betrieb oder
c) des durchschnittlichen Ist-Bezuges im April 2010 aller vollzeitbeschäftigten Arbeiter (Zeitlöhner) und Angestellten im Betrieb
erfolgen. Welche der 3 Bemessungsgrundlagen gewählt wird, ist in der Betriebsvereinbarung festzulegen. Die Einmalzahlung beträgt 8,4% der Bemessungsgrundlage. Teilzeitbeschäftigte erhalten bei Variante b und c einen aliquoten Teil der Einmalzahlung.
Die Einmalzahlung steht jenen Mitarbeitern zu, die sowohl am 30.9.2009 als auch am 15.9.2010 beim selben Arbeitgeber beschäftigt sind. Für jene, die nach dem 30.9.2009 aufgenommen wurden, ist in der Betriebsvereinbarung festzulegen, ob ihr Bezug um 1,4% plus Einmalzahlung zu erhöhen ist oder um 1,6%.
Die kollektivvertraglichen Lehrlingsentschädigungen werden um 1,6% erhöht (siehe Tabelle). Mitarbeiter, die am 30.9.2009 in einem Lehrverhältnis standen und nach Abschluss der Lehre spätestens am 15.9.2010 beim selben Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten 1,4% und eine Einmalzahlung.
Mitarbeiter, die sowohl am 1.5.2010 als auch am 15.9.2010 in Karenz sind oder einen Präsenz- bzw. Ausbildungsdienst nach dem Wehrgesetz oder einen Zivildienst absolvieren, erhalten hingegen die Erhöhung ihrer Ist-Bezüge um den allgemeinen Erhöhungsprozentsatz von 1,6% (statt 1,4%), die aber erst nach ihrer Rückkehr in den Betrieb wirkt.
Auf Leiharbeitskräfte, die an Betriebe der Elektro- und Elektronikindustrie überlassen werden, ist die Einmalzahlungsoption nicht anzuwenden.
Die Betriebsvereinbarung ist bis 20.8.2010 abzuschließen (Muster unten abrufbar unter "Download"). Sollte es nicht gelingen, die Betriebsvereinbarung abzuschließen, müssen die Bezüge mit Wirkung ab 1.5.2010 um den allgemeinen Erhöhungsprozentsatz von 1,6% erhöht und die Differenzbeträge bis 31.8.2010 nachgezahlt werden.
- Bestellformular_KV2010.pdf (23 KB)
- Einmalzahlungsoption_Ang_Arb_Muster-BV.doc (42 KB)
- Einmalzahlungsoption_Ang_Muster-BV.doc (39 KB)
- Einmalzahlungsoption_Arb_Muster-BV.doc (40 KB)
- Verteilungsoption_Ang_Muster-BV.doc (42 KB)
- Verteilungsoption_Arb_Muster-BV.doc (42 KB)
Die Experten des FEEI, Dr. Bernhard Gruber und Dr. Peter Winkelmayer, bieten auf Anfrage Grundlagen- und Spezialseminare zum EES an. Sie finden darin ein maßgeschneidertes Informationsangebot für Einsteiger und Spezialisten.
Fragen und Antworten zum EES
In einem ausführlichen Frage-Antwort-Katalog werden die am häufigsten zum EES gestellten Fragen behandelt.
Kommentare zu den Kollektivverträgen
Im Verlag LexisNexis ARD Orac sind Kommentare zum Arbeiter- und zum Angestellten-Kollektivvertrag erschienen. Für Bestellungen steht Ihnen im FEEI Frau Ursula Boog gerne zur Verfügung (Sonderpreis für FEEI-Mitglieder).
Consulting für Lohn- und Gehaltssysteme
Die Experten des FEEI unterstützen Sie bei der Erarbeitung neuer Lohn- und Gehaltssysteme, der dazugehörigen Betriebsvereinbarungen und den Verhandlungen mit den Betriebsräten.
- Eine Dienstreise beginnt künftig, sobald ein Mitarbeiter im dienstlichen Auftrag die Betriebsstätte verlässt.
- Im Inland wird bei den Tag- und Nächtigungsgeldern künftig zwischen den Sätzen im Nahbereich der Betriebsstätte und jenen im übrigen Inland unterschieden.
- Für Reisezeiten außerhalb der Normalarbeitszeit ist ein Reise- bzw. Lenkentgelt zu zahlen.
ACHTUNG: Der Inhalt eines Dienstzettels kann vor Gericht bestritten werden. Daher empfiehlt der FEEI, keine Dienstzettel auszuhändigen, sondern stattdessen stets entsprechende Verträge abzuschließen und den Mitarbeitern zu übergeben. Liegt ein unterschriebener Vertrag vor, kann niemand geltend machen, dass vorher mündlich etwas anderes vereinbart worden sei.
Die unten zum Download bereit gestellten Muster können mit folgenden geringfügigen Änderungen zu Verträgen umgestaltet werden:
- In der Überschrift wird "Dienstzettel" durch "Dienstvertrag" oder "Arbeitsvertrag" ersetzt.
- Nicht nur der Arbeitgeber unterschreibt, sondern auch der Arbeitnehmer.
Hinweise zum Kollektivvertragsabschluss 2008:
Die Mindestlöhne/-gehälter werden um durchschnittlich 3,5% erhöht. Für die Erhöhung der Ist-Löhne/-Gehälter stehen drei Varianten zur Wahl:
- Erhöhung der Ist-Löhne/-Gehälter um 3,4% oder
- Abschluss einer Betriebsvereinbarung zur Nutzung der Einmalzahlungsoption: Erhöhung der Ist-Löhne/-Gehälter um 3,2% und Einmalzahlung in der Höhe von 8,4% des jeweiligen Monatslohnes/-gehaltes oder
- Abschluss einer Betriebsvereinbarung zur Nutzung der Verteilungsoption: Erhöhung der Ist-Löhne/-Gehälter um 3,2% und zusätzliche Erhöhung der Lohn-/Gehaltssumme um insgesamt 0,4%, die individuell zu verteilen sind.
Zusätzlich erhält jeder vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter, der vor dem 1.5.2008 aufgenommen wurde und sowohl am 1.5.2008 als auch am 15.9.2008 im Unternehmen beschäftigt war, eine Einmalzahlung von EUR 180,--, die bis 30.9.2008 auszubezahlen ist. Teilzeitbeschäftigte erhalten den aliqoten Betrag, Lehrlinge EUR 90,--.
Kollektivvertragliche und betriebliche Zulagen werden um 3,5% erhöht.
Die kollektivvertraglichen Reiseaufwandsentschädigungen werden um 3,5% erhöht.
Die kollektivvertraglichen Lehrlingsentschädigungen werden um 3,5% erhöht.
Die Kollektivvertragsparteien haben eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit der Vereinheitlichung und Vereinfachung der Kollektivvertragsbestimmungen zur Arbeitszeit beschäftigen wird.
Hinweise zum Kollektivvertragsabschluss 2007:
Die Mindestlöhne/-gehälter werden um durchschnittlich 2,7% erhöht.
Für die Erhöhung der Ist-Löhne/-Gehälter stehen erstmals drei Varianten zur Wahl:
- Erhöhung der Ist-Löhne/-Gehälter um 2,7% oder
- Abschluss einer Betriebsvereinbarung zur Nutzung der Einmalzahlungsoption (NEU): Erhöhung der Ist-Löhne/-Gehälter um 2,5% und Einmalzahlung in der Höhe von 8,4% des jeweiligen Monatslohnes/-gehaltes oder
- Abschluss einer Betriebsvereinbarung zur Nutzung der Verteilungsoption: Erhöung der Ist-Löhne/-Gehälter um 2,5% und zusätzliche Erhöhung der Lohn-/Gehaltssumme um insgesamt 0,5%, die individuell zu verteilen sind.
Kollektivvertragliche und betriebliche Zulagen werden um 2,0% erhöht.
Die kollektivvertraglichen Reiseaufwandsentschädigungen werden um 1,6% erhöht.
Die kollektivvertraglichen Lehrlingsentschädigungen werden um 2,7% erhöht.
Die Kollektivvertragsparteien haben eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit der Vereinheitlichung und Vereinfachung der Kollektivvertragsbestimmungen zur Arbeitszeit beschäftigen wird.
KV-Erhöhung 2,8%; IST-Erhöhung 2,6%
Mit 1.5.2006 sind wichtige Neuerungen in Kraft getreten:
- Einheitliches Dienstreiserecht für Arbeiter und Angestellte (EDR)
- Verbesserungen im Arbeitszeitrecht
- Bildungsfreistellung
- Bestimmungen über den Wechsel zwischen Zeit- und Leistungslohn
Die Dokumente (siehe unten) stimmen mit der Druckausgabe völlig überein. Um Ihnen die Arbeit mit den Kollektivverträgen zu erleichtern, haben wir inhaltliche Änderungen gegenüber dem Stand 1.5.2004 im Text grau hinterlegt sowie durch Fußnoten gekennzeichnet.
Hinweise zum Kollektivvertragsabschluss:
Die diesjährigen Kollektivvertrags-Verhandlungen gestalteten sich aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen äußerst schwierig. Die Gewerkschaften orientierten sich vor allem an der in den letzten Monaten anhaltend hohen Inflationsrate (letzter Wert März 2005: +2,9%). Das FEEI-Verhandlungsteam hat schließlich einem Ergebnis zugestimmt, welches mit einer Ist-Erhöhung von 2,8% am obersten Ende der erwarteten Bandbreite liegt. Bei der Gesamtbewertung des Ergebnisses sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:
- Die Optionsklausel stellt mit ihrem unteren Bandbreitenwert von 2,55% eine für viele Unternehmen interessante Alternative dar;
- Gleicher Prozentsatz für die KV- und Ist-Erhöhung von 2,8%;
- Dem Themenschwerpunkt Arbeitszeit-Flexibilisierung wurde dadurch Rechnung getragen, dass der FEEI einige wichtige Forderungen durchgesetzt hat:
- Erweiterte Bandbreite – Übertragung von bis zu 40 Stunden Zeitguthaben in den nächsten Durchrechnungszeitraum
- 12-Stunden-Tag bei 4-Tage-Woche- Einarbeitung von Fenstertagen – in betriebsratslosen Betrieben durch Einzelvereinbarung mit den Mitarbeitern
- Verkürzung der täglichen Ruhezeit auf 10 Stunden, bei Dienstreisen auf 8 Stunden
- bis zu 30 Tagen Rufbereitschaft in 3 Monaten.
Ferner wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit innovativen Arbeitszeit-Flexibilisierungsmodellen befassen wird; - Zur Vorbereitung des Einheitlichen Dienstreiserechts wurden die Tag- und Nachtgelder der Angestellten der oberen Beschäftigungsgruppen nicht erhöht;
- Eine Reihe arbeitsrechtlicher Forderungen der Gewerkschaften haben wir abgelehnt (z.B. 10 Minuten bezahlter Arbeitspause bei mehr als 9-stündigen-Arbeitstag, eine Woche Dienstfreistellung bei Geburt eines Kindes etc.).
- Die Kombination mit dem letzten Abschluss unserer Branche in der Höhe von 2,5% mit einer Laufzeit von 18 Monaten stellt eine im Vergleich zu anderen Branchen günstige Regelung dar.
ACHTUNG:
- Die neuen Lehrlingsentschädigungen im Arbeiter-Kollektivvertrag gelten nicht erst ab 1.11.2005, sondern ab 1.5.2005.
- Lohn- und Gehaltstabelle: In Abstimmung mit den Gewerkschaften wurde der Wert der Beschäftigungsgruppe H "nach 4 BG-J" von € 2702,32 auf € 2702,33 geändert.
Ein mit der Druckausgabe des Arbeiter-Kollektivvertrages, Stand 1.5.2004, übereinstimmendes Dokument bieten wir Ihnen untenstehend zum Download an. Den - gegenüber dem Stand vom 12.12.2003 geringfügig geänderten - Text des Einheitlichen Entlohnungssystems finden Sie in Abschnitt IX (Dauerrecht) und Anhang IXa (Übergangsrecht). Außerdem finden Sie bei den Download-Dokumenten die nachträglich ausgearbeiteten Ergänzungen zu Abschnitt VIII und Anhang IXa.
Weiters finden Sie nachstehend ein mit der Druckausgabe der Angestellten-Kollektivverträge, Stand 1.5.2004, übereinstimmendes Dokument. Den - gegenüber dem Stand vom 12.12.2003 geringfügig geänderten - Text des Einheitlichen Entlohnungssystems finden Sie in Abschnitt A § 15 (Dauerrecht) und Abschnitt B (Übergangsrecht). Um die Textausgabe übersichtlicher zu machen, haben wir eine Gliederung in Abschnitte vorgenommen. Darüber hinaus haben wir das Stichwortverzeichnis nochmals überarbeitet und erweitert.
Zusätzlich stellt Ihnen der FEEI anbei noch weitere hilfreiche Dokumente zum Download zur Verfügung.
Für Fragen steht Ihnen Dr. Bernhard Gruber (Tel.: 01/58839-56, E-Mail: gruber@feei.at) und Dr. Peter Winkelmayer (Tel.: 01/58839-55, E-Mail: winkelmayer@feei.at) gerne zur Verfügung
- Arbeiter-KV 1.5.2004 (526 KB)
- Angestellten-KV 1.5.2004 (519 KB)
- Änderung des Kollektivvertrages für die Arbeiter der EEI (158 KB)
- Gemeinsame Erklärung der KV-Parteien: Vorrückungsstufe, Mindestgehalt (65 KB)
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